Kircheneintritte und Kirchenaustritte
Kircheneintritte
Unter dem Kircheneintritt versteht man, (erneutes) Mitglied werden einer christlichen Kirche. Die erstmalige Aufnahme in eine Kirche ist die Taufe.
Jede Kirchengemeinde ist eine Eintrittsstelle.
Man unterscheidet:
- Wiedereintritt, wenn man früher Mitglied einer evangelischen
Landeskirche war
- Übertritt, z. B. von der evangelisch-methodistischen Kirche
- Aufnahme, von der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche sowie
Freikirchen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD in Verbindung mit den jeweiligen Kirchenmitgliedschaftsverordnungen der Landeskirchen. Durch (Wieder-) Eintritt in eine christliche Religionsgemeinschaft wird man in Deutschland steuerpflichtig.
Kirchenaustritte
Der Austritt muss vor dem Standesamt erklärt werden. Eine Austrittsbescheinigung wird dann ausgestellt, mit der beim Einwohnermeldeamt die Streichung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte veranlasst werden kann.