Patenbescheinigung

Taufe

Sie sind gefragt worden, ob Sie gerne Patin oder Pate werden möchten.

Dann übernehmen Sie eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe:

Die Mitverantwortung für die christliche Erziehung Ihres Patenkindes.

 

Zu diesem Zweck benötigen Sie eine Patenbescheinigung über die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche.

 

Diese Patenbescheinigung erhalten Sie vom Kirchenregisteramt,

Telefon 07022 93313-0.

 

Nach der Taufordnung der Württembergischen Evangelischen

Landeskirche (§ 10) gilt für Taufpaten:

 

Bei der Auswahl der Paten sollen die Erziehungsberechtigten die Aufgaben des Patenamtes bedenken. Es sollen mindestens 2 Paten bestellt werden. Es können aber auch mehr sein. Einer der Paten muss evangelischer Christ und zum Patenamt zugelassen sein.

 

Ihren Auftrag zum Patendienst erhalten die Paten von der Gemeinde. Das wird sichtbar in der Mitwirkung bei der Taufe durch öffentliche Antwort auf die Tauffragen.

Gelingt es den Eltern des Täuflings nicht, geeignete Paten zu finden, so sollen Taufzeugen aus der Gemeinde bestellt werden.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer.